Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Solis Travel GmbH, im nachfolgenden Solis genannt, und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur vorübergehenden Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang von Solis für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
II. Unter- und Weitervermietung, Überbelegung
- (Abs. 1) Die Unter- und Weitervermietung der angemieteten Ferienhäuser und der dazugehörigen Außenbereiche sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Solis. Dies umfasst insbesondere Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung und des Verkaufs sowie öffentliche Veranstaltungen aller Art. Ggf. kann die Zustimmung von der Zahlung eines erhöhten Entgelts abhängig gemacht werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Räumlichkeiten aufzunehmen, als bei der Buchung aufgeführt und durch Solis bestätigt worden sind. Bei Zuwiderhandlung ist Solis zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages berechtigt. Außerdem wird für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung ein Überbelegungszuschlag verlangt.
III. Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn die Buchungsanfrage (schriftlich oder online) seitens des Kunden durch Solis bestätigt wird. Die Bestätigung gilt als Annahme und enthält genaue Angaben zur Ferienwohnung sowie zur Buchung. Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Der Kunde muss volljährig und während des gebuchten Aufenthalts anwesend sein. Solis behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde Solis den Abschluss eines Vertrages verbindlich an (Angebot). Der Vertrag tritt mit Zugang der Bestätigung durch Solis, was als Annahme gilt, in Kraft. Bei einer Buchung erhält der Kunde eine digitale Bestätigung/Rechnung per E-Mail. Der Buchungsnehmer ist angehalten, diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Wenn keine E-Mail-Adresse angeben wurde, erhält der Kunde die Buchungsbestätigung per Post.
- Wird die Buchung für den Kunden durch einen Dritten vorgenommen und erfolgt kein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Woche, nachdem die Buchungsbestätigung zugegangen ist, gilt eine mangelnde Vertretungsmacht als genehmigt.
- Alle Ansprüche gegen Solis verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Solis beruhen.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung
- Für Mieten und etwaige Nebenkosten gelten die in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Im Bereich von Sonderangeboten und anderen Preisaktionen gelten die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Preise.
- Die aufgeführten und vereinbarten Preise beinhalten neben den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern auch die lokalen Abgaben. Kurtaxen und weitere örtliche Abgaben, die der Kunde und ggf. dessen Mitreisenden gemäß Kommunalrecht selbst zu tragen und an die zuständigen Stellen zu entrichten haben, sind in den aufgeführten Preisen nicht enthalten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Anreise des Kunden vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallenden lokalen Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich Solis vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokalen Steuern und Abgaben erhöht haben.
- Die aufgedruckten Endpreise gelten in Euro für die jeweils angegebene Aufenthaltsdauer bis auf Widerruf. Abgerechnet wird zusätzlich eine Reparatur- bzw. Instandsetzungspauschale in Höhe von 15,00 Euro. Dieser Beträgt deckt Kleinschäden bis 150 EUR im Haus ab.
- (Abs. 4) Sofern in den einzelnen Verträgen nichts Anderes geregelt ist, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
- Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des gesamten Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist so zu begleichen, dass sie innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung auf dem Konto von Solis gutgeschrieben ist.
- Der Restbetrag der von Solis bestätigten Rechnung muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto von Solis eingegangen sein.
- Bei Buchungen mit weniger als 30 Tagen Vorlaufzeit muss die gesamte Mietsumme per Onlinezahlung bzw. Überweisung erfolgen.
- Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges und anderen begründeten Fällen ist Solis berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Abs. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Solis behält sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren, wenn die Zahlung anhand der im Abs. 4 genannten Bestimmungen durch den Kunden nicht geleistet wird. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Der Kunde schuldet dann den entgangenen Gewinn, der dadurch entstanden ist, dass seine gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet werden konnte. Der Kunde trägt dafür die Beweislast, dass das Ferienhaus uneingeschränkt vermietbar war.
- Erfolgt der Aufenthalt ohne vorherige Anmeldung oder wird ein bestehender Vertrag vor Ort verlängert, ist der volle Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig. Wird der Betrag nicht gezahlt, ist Solis zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
V. Rücktritt bzw. Nichtinanspruchnahme von gebuchten Leistungen
- Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Bis 30 Tage vor der Anreise gilt ein gegenseitiges, kostenfreies Stornierungsrecht.
- Bei weniger als 30 Tagen vor der Anreise ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit Solis geschlossenen Vertrag nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder Solis der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Sowohl die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts als auch die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung durch Solis bedürfen der Schriftform.
- Ist ein von Solis gewährtes Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Solis einer Vertragsaufhebung nicht zu, so besteht für Solis der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Kunden. Solis hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dabei können die Aufwendungen wie folgt pauschaliert angerechnet werden:
- Geht die schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor der Anreise bei Solis ein, entsteht keine Stornierungsgebühr.
- In sonstigen Fällen staffeln sich die Stornierungsgebühren je nach Zugang der schriftlichen Stornierung wie folgt:
- ab dem 29. Tag bis 14 Tage vor Anreise 25 Prozent des Wertes der bestellten Leistung.
- ab dem 13. Tag bis 7 Tage vor Anreise 75 Prozent des Wertes der bestellten Leistung.
- ab dem 6. Tag bis zur Anreise sowie am Tag der Anreise und bei Nichtanreise beträgt die Stornierungsgebühr 90 Prozent des Wertes der bestellten Leistung.
- Im Falle einer Stornierung der Leistung nach Beginn der Leistungsinanspruchnahme (z.B. bei vorzeitiger Abreise) wird die in Anspruch genommene Leistung zeitanteilig zu 100 Prozent und die nicht in Anspruch genommene Leistung als Stornogebühr zeitanteilig in Höhe von 80 Prozent berechnet.
- Stornierungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und bedürfen der Zustimmung von Solis, ebenfalls in schriftlicher Form.
- Nimmt der Kunde die gebuchten Räumlichkeiten oder Leistungen nicht in Anspruch, ohne dies Solis rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
VI. Rücktritt von Solis und nicht genehmigte Veranstaltungen
- Steht dem Kunden gemäß Punkt V dieser AGB oder gemäß gesonderter Vereinbarung ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu, so ist Solis auf der anderen Seite ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzutreten. In diesem Fall schuldet die Solis dem Kunden weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld, insbesondere wegen entgangener Urlaubsfreude und nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, oder sonstige kompensierende Leistungen oder Entschädigungen.
- Ferner ist Solis berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- die gebuchten Räumlichkeiten aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Epidemie, Pandemie-Lockdown (Seuchengefahr bei Menschen und Tieren)) oder seitens Solis nicht zu vertretenden anderen Umständen nicht bezugsbereit sind und eine anderweitige Unterbringung nicht möglich ist und somit die Erfüllung des Vertrages unmöglich gemacht wird.
- Leistungen unter irreführenden oder falschen Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein.
- Solis begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienhäuser den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Solis in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Prostitution) gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Solis zuzurechnen ist.
- der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
- ein Verstoß gegen Punkt II Abs. 1 dieser AGB vorliegt.
- Solis hat den Kunden von der Ausübung seines Rücktrittsrechts unverzüglich und in Schriftform in Kenntnis zu setzen.
VII. Hausbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
- Am Anreisetag steht das Ferienhaus dem Kunden ab 16 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung als dem genannten Zeitpunkt besteht nicht. Mit Bezug des Hauses bestätigt der Kunde die Schadenfreie Übernahme.
- Am vertraglich vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser spätestens bis 10 Uhr geräumt und besenrein wieder zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat dazu insbesondere folgendes zu erledigen:
- Ausfüllen des Schadensformulares über die APP bei verursachten Schäden. Sollte ein bewusst, oder unbewusst verursachter Schaden nicht über das Formular gemeldet werden, so kann Solis entscheiden, keine Regulierung des Schadens über die Reparaturpauschale vorzunehmen.
- den Kühlschrank leeren
- Geschirr säubern und trocken an seinen Platz zurückstellen
- Restliche Lebensmittel entsorgen
- falls nötig, Backofen, Grill und Kaminofen reinigen
- Gartenmöbel ordentlich verstauen
- Elektrogeräte ausschalten (außer den Kühlschrank)
- Hausmüll in den vorgesehenen Müllbehältern entsorgen
- Überprüfung, ob sämtliche Türen und Fenster geschlossen sind
- Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses nach 10 Uhr am Abreisetag kann Solis für die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzung folgende Entgelte in Rechnung stellen:
- 50 Prozent des vollen Listenpreises bei Nutzung bis 18 Uhr
- Mindestens 90 Prozent des vollen Listenpreises bei Nutzung über 18 Uhr hinaus
Aus der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzung entstehen keine vertraglichen Ansprüche des Kunden. Das Recht des Kunden, nachzuweisen, dass Solis ein niedrigerer oder gar kein Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist, bleibt unberührt.
- Da Solis vollständig möblierte und mit weiteren Gegenständen und Accessoires eingerichtete Ferienhäuser vermietet, sind die Räume, das Inventar und alle weiteren Gegenstände pfleglich zu behandeln. Die Grundlage dazu bildet die pro Ferienhaus zur Verfügung gestellte Inventarliste.
- Der Kunde erwirbt keinerlei Ansprüche auf die Bereitstellung bestimmter Ferienhäuser. Allerdings ist Solis bestrebt, den Wünschen der Kunden bei der Vergabe der Ferienhäuser zu entsprechen.
VIII. Haftung von Solis
- Die Haftung von Solis für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen Pflichten oder aus gesetzlichen Pflichtverletzungen entstehen, ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt darüber hinaus die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
- Für eingebrachte Sachen, wozu auch Tiere gehören, haftet Solis gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der §§ 701 ff. BGB, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 3.500 €. Bei Wertgegenständen, unter anderem Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc., ist die Haftung auf 800 € begrenzt.
- Soweit dem Kunden ein PKW-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Auch eine Überwachungspflicht entsteht seitens Solis nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Solis abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Solis nicht. Es sei denn, Solis, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Etwaige Schäden sind Solis unverzüglich, spätestens beim Verlassen des Grundstücks anzuzeigen.
IX. Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitreisende), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Solis umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Kunde die Polizei einzuschalten und ggf. Anzeige zu erstatten. Der Kunde hat dies der Solis nachzuweisen und ihr sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die der Kunde in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Kunde alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. Es wird vermutet, dass der Kunde einen Sachschaden schuldhaft zu vertreten hat, wenn nicht eine andere Person festgestellt werden kann.
- Der Kunde muss auch dann einen von ihm verursachten Schaden begleichen, wenn dieser durch den Versicherungsschutz von Solis umfasst ist. Der Kunde soll nicht dadurch bessergestellt werden, dass die Versicherung einen von ihm verursachten Schaden begleicht.
X. Allgemeine Verpflichtungen/Hausordnung/Reklamationen
- Die in der digitalen Gästemappe eingestellte und vor Ort aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Durch das Zustandekommen des Vertrages akzeptiert der Kunde die Hausordnung sowie sämtliche Haftungsregeln und bestätigt deren vollständige Kenntnis sowie den Inhalt.
- Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese Anliegen müssen vor Ort sofort an die Geschäftsführung weitergegeben werden. Sollte das Problem nicht zur Zufriedenheit des Kunden gelöst worden sein, muss dieser entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Solis geltend machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Seine Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schriftverkehr bitte an: Solis Travel GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 9, 24568 Kaltenkirchen. Eine Reklamation kann nur durch den Buchungsnehmer/Vertragspartner erfolgen.
- Die Ferienobjekte befinden sich in einem teilweise neu erschlossenen Baugebiet. Da in einzelnen Abschnitten die Bauphase noch nicht abgeschlossen ist, kann es sein, dass es während Ihres Aufenthaltes zu Bautätigkeiten kommt. Solis kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Eine nachträgliche Erstattung des vollen Reisepreises oder eines Teils ist ausgeschlossen.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Solis Travel GmbH.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Kaltenkirchen. Abweichend davon kann die Solis Travel GmbH für eine Klage gegen den Kunden auch den Sitz des Kunden wählen. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt jeweils das Gleiche.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.